München: Kein Bußgeld bei gekürztem Genesenenstatus!?
Im Rahmen eines Eilverfahrens wegen des verkürzten Genesenenstatus vor dem Verwaltungsgericht München teilte das Gesundheitsreferat u. a. mit, dass die Vollzugsbehörden seit dem 25.02.2022 keine Bußgelder bei Personen erheben, deren Genesung länger als drei Monate aber noch keine sechs Monate her ist – sofern der Bundesgesetzgeber nicht noch etwas anderes beschließt.
Schön, dass das der Bevölkerung nicht offiziell mitgeteilt wird und die Presse darüber die Berichterstattung verweigert. Wie gnädig, dass auf Bußgeldverfahren verzichtet wird. Dazu wäre ja aber ohnehin erst ein Verstoß gegen bestehende „Hygienebestimmungen“ notwendig. Den wagen die Betroffenen aber erst gar nicht, weil sie denken, selbige würden mit Bußgeldern geahndet.
Hauptsache, der gute Michel bleibt brav zuhause und nimmt hin, dass seine Grundrechte weiter mit Füßen getreten werden. Die Freiheit ist abgeschafft, man darf nur noch in engen Bahnen seine Kreise ziehen und die Behörden spielen den gnädigen Kerkermeister. Es lebe die neue liberalitas bavariae!
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