Datenschutz – ein Relikt aus vergessener Zeit
Der heutige Datenschutztag ist als Relikt längst vergangener Tage eigentlich ein Fall für den Papierkorb. Um ihn zu feiern, müssten zuallererst einmal Bars und Kneipen wieder öffnen. Dort müssten wir dann unseren Gesundheitsstatus mitteilen. Nicht nur, ob es uns gut geht, sondern auch welche Impfungen wir uns wann hat spritzen lassen. Dazu kommt ein aktueller Nachweis, dass man nicht mit einem Coronavirus infiziert ist. Im Idealfall darf man sich dann in die Bar begeben, muss dort aber mit der Luca-App oder ähnlichem „einchecken“.
Und wem das nicht gläsern genug ist, der wird sich über das aktuell diskutierte Impfregister freuen. Darin werden dann die Daten aller Geimpften aufgenommen. Wie oft sie sich haben „boostern“ lassen, Name, Anschrift, Geburtsdatum, etc. Denkbar ist auch, dass hier dann zukünftig weitere Gesundheitsdaten oder gar Gewohnheiten (Rauch- oder Trinkverhalten, etc.) gespeichert werden.
Wann und ob diese irgendwann wieder gelöscht werden, darf bezweifelt werden. Stattdessen befinden wir uns wahrscheinlich auf dem Weg hin zu einem chinesischen „Social Credit System“, durch das „Fehlverhalten“ künftig mit Punktabzug geahndet wird. Die Wahrnehmung ehemaliger Grundrechte wie Spaziergänge oder Theaterbesuche kosten dann zukünftig Punkte.
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Fakten statt Hysterie – Nein, zu Habenschadens Impfpflicht-Fantasien!
Nun verfällt also auch die grüne 2. Münchner Bürgermeisterin Habenschaden der grassierenden Hysterie und fordert die Impfpflicht!
Die AfD-Stadtratsgruppe München hat hierzu eine klare und deutliche Haltung:
Die Impfung gegen das Covid-19 muss freiwillig bleiben!
Unsere Position hat handfeste Gründe, die Prof. Dr. Katrin Gierhake in ihrem Aufsatz „Freiwilligkeit der Impfung gegen das Corona-Virus“ gut zusammengefasst hat. Sie nennt dabei fünf Punkte, die erfüllt sein müssten, um eine Zwangsimpfung zu rechtfertigen. Diese sind:
1. Eine Bedrohungslage, die eine flächendeckende Impfung notwendig macht;
2. Vorhandene Impfstoffe, die effektiv Infektionen verhindern und vor allem die Weitergabe des Virus an andere. Der reine Selbstschutz begründet keine Impfpflicht;
3. Idealerweise schützen die Impfstoffe ein Leben lang vor Infektion mit und Weitergabe des Virus;
4. Keine oder nur geringe Nebenwirkungen des Impfstoffes;
5. Die Sicherheit des Impfstoffes müsste auch im Hinblick auf Langzeitfolgen erwiesen sein.
Prof. Gierhake kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass alle Punkte entweder nicht erfüllt sind oder keine ausreichenden Daten vorliegen, um sie zu bejahen oder zu verneinen. Demnach gebe es keine Bedrohungslage, die dies rechtfertigt. Die vorhandenen Impfstoffe verhindern nicht die Weitergabe oder die Infektion mit dem Virus. Auch nach regelmäßigen Auffrischungsimpfungen gibt es hier keine überzeugende Wirksamkeit. Die Nebenwirkungen des Impfstoffes werden gerade erst bekannt. In der Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen sind mittlerweile eine Vielzahl von Impfnebenwirkungen dokumentiert. Diese übersteigen die von herkömmlichen Impfstoffen um ein Vielfaches. Welche Nebenwirkungen langfristig auftreten, vor allem im Hinblick auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft bleibt abzuwarten.
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