München: Keine Regenbogenbeflaggung an öffentlichen Verkehrsmitteln
Der öffentliche Personennahverkehr als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge gehört zu den Pflichtaufgaben einer Stadt. Wie der Name schon sagt, geht es dabei um eine der Allgemeinheit zugängliche Personenbeförderung. Nicht gemeint ist damit die Vermittlung politischer Botschaften, sei es durch Plakate, Banner oder Flaggen.
Es liegt in der Natur der Sache, dass die Bevölkerung in politischen oder gesellschaftlichen Fragestellungen nicht durchgehend einer Meinung ist (falls doch, wäre es überhaupt nicht erforderlich, für eine solche Position zu werben). Wenn überhaupt, müsste eine Thematisierung in der Öffentlichkeit das gesamte Meinungsspektrum abbilden (was sich aber mit Hinweis auf den vorherigen Absatz ebenfalls verbietet). Ansonsten würde sich die jeweils nicht mit ihrer Meinung berücksichtigte Gruppe zurecht aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben ausgegrenzt fühlen. Eine derartige Spaltung und Ungleichbehandlung der Stadtbevölkerung dürfte jedoch nicht im Sinne der Stadtratsmehrheit liegen.
Hinzu kommt: die im aktuellen Beispiel benannten Regenbogenfahnen an Bussen oder Trambahnen haben selbstverständlich das Ziel, vermeintliche Vorbehalte z.B. gegen Homosexuelle abzubauen. Unabhängig davon, wie verbreitet diese in München überhaupt sind, wird jedoch niemand seine Einstellung aufgrund solcher Fähnchen ändern. Im Gegenteil besteht die Gefahr, dass (nicht nur) diese Maßnahmen als aufdringlich und indoktrinierend wahrgenommen werden, und somit überhaupt erst zur Ablehnung anderer, von der eigenen abweichenden, Neigungen beitragen.
Des Weiteren werden nicht Einzelpersonen angesprochen, sondern es wird gewissermaßen die gesamte Stadtbevölkerung verdächtigt und als Ziel einer „Zwangsaufklärung“ gesehen, was das eben genannte Risiko zusätzlich verursachter Vorbehalte noch vergrößert.