Dokumente für Bewerber:
– Erklärung-zur-Kandidatur-für-ein-Bundestagsmandat-nach-Bundes-und-Landessatzung
– Zustimmungserklärung für Bewerber (BWO Anlage 22)
– Bescheinigung der Wählbarkeit (BWO Anlage 16)
Datenschutz:
– Datenschutzhinweise
Sehr geehrte Mitglieder und Förderer, liebe Parteifreunde,
der Landesvorstand der Alternative für Deutschland – Landesverband Bayern lädt Sie hiermit zur Landeswahlversammlung der AfD Bayern zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2025 ein.
I. ORT UND ZEIT
Ort: Hippodrom, Industriestraße 18, 91171 Greding
Termine: 7.12.2024, sowie jeweils zur Fortsetzung 8.12.2024 , 14.12.2024 , 15.12.2024, 21.12.2024 und 22.12.2024
Veranstaltungsbeginn ist jeweils 09:30 Uhr.
Die Akkreditierung beginnt jeweils ab 8:30 Uhr.
II. Vorläufige Tagesordnung UND WEITERE UNTERLAGEN
Vorläufige Tagesordnung:
(1) Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
(2) Wahl des Versammlungsleiters und der stellvertretenden Versammlungsleiter
(3) Wahl des Protokollführers und der stellv. Protokollführer
(4) Wahl des Wahlleiters, des stellvertretenden Wahlleiters, der Zählkommission, der Antragskommission und der Mandatsprüfungskommission
(5) Feststellung der Zahl der anwesenden Mitglieder
(6) Frage nach Einwänden zur Stimmberechtigung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder
(7) Beratung und Beschluss der Tagesordnung
(8) Wahl einer Vertrauensperson und eines Stellvertreters
(9) Festlegung des Wahlverfahrens und Vorstellungsprozederes
(10) Wahl der Bewerber für die Landesliste zur Bundestagswahl
(11) Wahl zweier Versammlungsteilnehmer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
(12) Frage nach Einwänden und Feststellung des Ergebnisses
(13) Singen des Bayernlieds und der Nationalhymne und Beendigung des Parteitags
Änderungsanträge zur Tagesordnung senden Sie bitte in Textformat (Word/txt) und PDF-Format an antragskommission@afdbayern.de oder per Brief an die Landesgeschäftsstelle (Postfach 1223, 82019 Taufkirchen).
Die vorläufige Tagesordnung und weitere Unterlagen zur Landeswahlversammlung der AfD Bayern zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2025 finden Sie unter folgendem Link: www.afdbayern.de/listenaufstellung2024/
Unter diesem Link finden Sie auch zeitnah Unterlagen und Hinweise für die Kandidaten.
Etwaige Kandidaten für einen Listenplatz auf der Landesliste zur Bundestagswahl werden bereits jetzt auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 1, 4, 5 und 6 der Wahlordnung der AfD Bayern hingewiesen.
III. AKKREDITIERUNG UND SONSTIGES
Die Landeswahlversammlung wird als Mitgliederversammlung durchgeführt. Stimmberechtigt sind diejenigen Mitglieder der Alternative für Deutschland, die im Zeitpunkt des Zusammentritts der Landeswahlversammlung in Bayern zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt sind. Die Einzelheiten des Wahlrechts entnehmen Sie bitte den §§ 12 und 13 BWahlG.
Für die Akkreditierung benötigen Sie Ihren zwingend gültigen Personalausweis oder alternativ zum Personalausweis Ihren gültigen Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate); eine stimmberechtigte Teilnahme ohne Vorlage dieser Dokumente ist nicht möglich. Bitte bringen Sie zur erleichterten Akkreditierung zusätzlich Ihren Mitgliedsausweis mit und halten Sie diese Dokumente am Einlass griffbereit.
Das Mitbringen von Haustieren auf das Gelände der Landeswahlversammlung ist untersagt.
Von der Veranstaltung wird satzungsgemäß eine Tonaufzeichnung für Protokollzwecke erstellt. Bitte lesen Sie hierzu die Datenschutzhinweise unter www.afdbayern.de/listenaufstellung2024/
Nach derzeitigem Stand der bundespolitischen Entwicklungen wird Bundeskanzler Olaf Scholz bereits am 16. Dezember 2024 im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage stellen. Nach erfolgloser Abstimmung im Bundestag könnte der Bundespräsident den Bundestag innerhalb von 21 Tagen auflösen; die Neuwahl des Bundestages müsste dann innerhalb von 60 Tagen erfolgen. Den Medien ist zu entnehmen, dass die Bundestagswahl nach Auflösung des Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten bereits am 23. Februar 2025 stattfinden soll. Die im Bundeswahlgesetz für die Einreichung von Wahlvorschlägen vorgesehenen Fristen (§ 19 BWahlG) werden in diesem Fall durch eine durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu erlassenden Rechtsverordnung abgekürzt. Bei der letzten Auflösung des Bundestages im Jahr 2005 endete die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge am 34. Tag vor der Wahl; mit einer ähnlichen Fristverkürzung ist auch für die bevorstehende Neuwahl des Bundestages zu rechnen. Der Termin der mit dieser Einladung einberufenen Aufstellungsversammlung hält sich damit in dem durch § 7 Absatz 6 der Landessatzung vorgegebenen Zeitrahmen von maximal 18 Wochen vor dem Einreichungstermin für die Landesliste.
Diejenigen Mitglieder, die diese Einladung per Post erhalten, weil sie keine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, können alle Anlagen und Unterlagen in gedruckter Form bei der Landesgeschäftsstelle der AfD Bayern per Post unter Postfach 1223, 82019 Taufkirchen oder telefonisch unter 0173-9932140 anfordern.
Mit herzlichen Grüßen
Der Landesvorstand der AfD Bayern
Stephan Protschka (Landesvorsitzender)
Dr. Rainer Rothfuß (1. stv. Landesvorsitzender)
Martin Böhm (2. stv. Landesvorsitzender)
Tobias Teich (3. stv. Landesvorsitzender)
Rainer Gross (Landesschatzmeister)
Manfred Schiller (stv. Landesschatzmeister)
Rene Dierkes (Schriftführer)
Andreas Jurca (stv. Schriftführer)
Michael Gebhardt (Beisitzer)
Georg Hock (Beisitzer)
Franz Schmid (Beisitzer)
Markus Walbrunn (Beisitzer)
Michaela Klopp (Beisitzer)